August 7

Automatische Bilderkennung hilft im Einsatz gegen Kinderpornografie

Gemeinsames Forschungsprojekt von Land NRW, Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) und Microsoft testet Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) bei der Beweissicherung 

Microsoft Deutschland entwickelt gemeinsam mit dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) eine KI-basierte Lösung zur Auswertung von kinderpornografischem Bildmaterial. An dem Projekt sind als wissenschaftliche Berater auch Juristen und IT-Sicherheitsspezialisten der Universität des Saarlandes beteiligt. Ziel des Projekts ist es, die Beweissicherung des oft umfangreichen Materials deutlich zu beschleunigen und die Beamten von einem großen Teil ihrer psychisch belastenden Tätigkeit zu befreien. Gleichzeitig werden bei der Lösung auf Basis von KI-Technologien von Microsoft die strengen Rechtsvorschriften für die Verbreitung und den Besitz solchen Materials beachtet. Das Projekt wurde heute von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) und Sabine Bendiek, Vorsitzende der Geschäftsleitung von Microsoft Deutschland, auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Düsseldorf vorgestellt.

Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Der Kampf gegen Kinderpornografie wird heutzutage fast ausschließlich digital geführt. Die Verbreitung von Kinderpornografie ist der Prototyp einer Internetstraftat. Wir sind angetreten, diese zu stoppen und zugleich das digitale Handlungsarsenal der Strafverfolger wirksam zu erweitern.“
Die Zusammenarbeit mit dem Land NRW ist eine auf Bundesebene einzigartige Allianz, um gesellschaftliche Herausforderungen gemeinsam anzugehen und zu lösen“, sagt Sabine Bendiek. „Das Projekt zeigt beispielhaft, wozu künstliche Intelligenz heute in der Lage ist; die Technologien zur Anonymisierung und Abstraktion von verdächtigen Bildern und zur automatischen Bilderkennung sind bereit für den Einsatz gegen Kinderpornografie und können einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Kinder und zur Verfolgung der Täter leisten. Das Projekt steht aber auch beispielhaft für die Kooperation unterschiedlicher Partner auf Augenhöhe. Wir können die Herausforderungen der modernen Welt nur gemeinsam lösen. Künstliche Intelligenz bietet uns heute die technischen Möglichkeiten dazu.“

Straftaten im Bereich der Kinderpornografie nehmen zu
Der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 (PKS) zufolge stieg 2018 die Zahl der Straftaten im Bereich Kinderpornografie deutlich an: von 6.512 auf 7.449 Fälle*. Auch die damit eng verbundene Zahl der bekannt gewordenen sexuellen Missbrauchsdelikte an Kindern steigt: bundesweit von 11.547 auf 12.321 Fälle.
Gleichzeitig wird die Aufklärung solcher Delikte und die Beweissicherung immer komplexer: In der Regel werden eine Vielzahl an elektronischen Speichermedien sichergestellt, auf denen mehrere Millionen Bilddateien gespeichert sein können. Diese müssen durch die Ermittlungsbehörden auf ihre strafrechtliche Relevanz hin überprüft werden.
Bislang ist der Anteil manueller Auswertearbeit sehr hoch. Dies führt zu einem hohen Zeit- und Personalansatz für die Auswertung“, erläutert der Leiter der ZAC NRW, Oberstaatsanwalt Markus Hartmann. „Die große Herausforderung ist, Datenträger zeitgerecht auszuwerten, da die Ermittlungsbehörden Beweismittel nicht unverhältnismäßig lange einbehalten dürfen. Andernfalls besteht das Risiko, dass Beweismittel herausgegeben werden müssen, bevor sicher festgestellt ist, ob kinderpornografisches Material auf ihnen enthalten ist.“
Die Sichtung selbst ist auch ein Problem für die beteiligten Beamtinnen und Beamten, die durch diese Tätigkeit einem enormen Stresslevel ausgesetzt sind und aus diesem Grunde die oft verstörenden Inhalte nur über einen eng begrenzten Zeitraum und unter psychologischer Begleitung sichten können.

Durch Abstraktion zu mehr Datenschutz
Mit der nun vorgestellten neuen Lösung zur automatischen Erkennung von kinderpornografischen Inhalten auf Basis von Microsoft-Technologien für künstliche Intelligenz (KI) präsentieren das Land NRW unter Schirmherrschaft des Ministers der Justiz, die ZAC NRW und Microsoft Deutschland einen Ausweg aus diesem doppelten Dilemma: Sie haben ein Projekt mit dem Ziel gestartet, kinderpornografisches Material in anonymisierten polizeilichen Massendaten automatisch aufzuspüren und einer gerichtsfesten Sicherung zuzuführen.
Für die nun entwickelte Hybridlösung aus On-Premise- und Cloud-Technologien stellt Microsoft Algorithmen auf der Basis neuronaler Netze zur Dekonstruktion (Anonymisierung und Abstraktion) von Bilddateien und intelligenten Bilderkennung sowie Rechenkapazitäten aus der Cloud für die Auswertung der Aufnahmen zur Verfügung. Eine der größten Herausforderungen des Projekts ist das Einhalten der strengen Rechtsvorschriften, die verbieten, dass kinderpornografisches Material in die Hände Dritter gelangt. Zudem darf bei der Auswertung der Bilder deren Beweiswert nicht verändert werden.
Für die Lösung hat Microsoft ein weltweit einzigartiges Verfahren über einen so genannten Abstraktions-Layer entwickelt, der die konkreten Bildinhalte soweit anonymisiert, dass auf den Bilddateien weder ein Personenbezug noch die Abbildung strafrechtlich relevanter kinderpornografischer Inhalte erkennbar sind. Durch die Trennung von sensiblem Material, das ausschließlich in den Rechenzentren der Behörden anonymisiert wird, und der Auswertung durch die Analysealgorithmen in der Microsoft-Cloud ist die notwendige Rechtssicherheit gegeben.
Trotzdem sind die im Rahmen des Projektes entwickelten Algorithmen von Microsoft in der Lage, in den dekonstruierten Bilddateien Inhalte zu erkennen. Am Ende entscheiden menschliche Experten zunächst aus dieser Vorauswahl, ob tatsächlich strafrechtlich relevantes Bildmaterial vorliegt, und sichern diese Dateien als gerichtsfestes Beweismaterial.
Im nächsten Schritt des Projekts geht es jetzt um das Training der Algorithmen mit strafrechtlich relevanten, dekonstruierten Bilddateien, um die Treffergenauigkeit des Programms und damit seine Erfolgsquote im Kampf gegen Kinderpornografie zu verbessern.

* Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) listet der Polizei bekannt gewordene und durch sie endbearbeitete Straftaten auf, keine rechtsgültigen Urteile.


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Veröffentlicht07/08/2019 von Arnd Rößner in Kategorie "Allgemein